독일 개정 입양중개법(AdVermiG)으로부터의 시사Änderungen des AdVermiG und Richtung der Novelle
- Other Titles
- Änderungen des AdVermiG und Richtung der Novelle
- Authors
- 박신욱
- Issue Date
- Jul-2022
- Publisher
- 한국가족법학회
- Keywords
- Adoption; Adoptionsvermittlung; Adoptionsbegleitung; Adoptionsvermittlungsgesetz; Haager Übereinkommen; 입양; 입양의 중개; 입양의 알선; 입양중개법; 헤이그 협약
- Citation
- 가족법연구, v.36, no.2, pp 163 - 198
- Pages
- 36
- Indexed
- KCI
- Journal Title
- 가족법연구
- Volume
- 36
- Number
- 2
- Start Page
- 163
- End Page
- 198
- URI
- https://scholarworks.gnu.ac.kr/handle/sw.gnu/2118
- ISSN
- 1225-1224
- Abstract
- Adoption ist ein wichtiger Prozess zur Bestimmung des rechtlichen Elternteils, der für das Leben und Wohlergehen eines Kindes verantwortlich ist, und Adoptionsvermittler spielen in einem solchen Prozess eine sehr wichtige und praktische Rolle. Obwohl wir die Bedeutung eines solchen Adoptionsvermittlers in den vorangegangenen Diskussionen über Adoptionen anerkannten, konnte nicht gesagt werden, dass die spezifische Rolle oder Funktion des Adoptionsvermittlers im Adoptionsprozess ausreichend diskutiert und überprüft wurde. Dementsprechend wurde in diesem Beitrag versucht, referenzierbare Implikationen für unsere Rechtsordnung zu ziehen, indem der Prozess und die Inhalte der Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes in Deutschland untersucht wurden.
Während das KBGB und das koreanische Adoptionssondergesetz die Voraussetzungen und die Wirkungen der Adoption separat regeln, legt Deutschland die Voraussetzungen und Wirkungen der Adoption durch das BGB fest und das AdVermiG regelt die Adoptionsvermittlungs methode und die Adoptionsvermittlungsstelle.
Für Adoptionsvermittlungsstellen bedarf es einer grundsätzlichen Überlegung. Bis zum heutigen Tag wird der gesamte Adoptionsprozess in Korea, von der Untersuchung der Kinder bis zur Speicherung von Adoptionsinformationen, von privaten Institutionen durchgeführt, und der Staat hat nur die Autorität der Anleitung und Aufsicht. Anders als in Korea gibt es in Deutschland eine gesetzliche Grundlage dafür, dass das Jugendamt und das Justizministerium das eigentliche Adoptionsverfahren im gesamten Adoptionsverfahren durchführen. Darüber hinaus kann auf dieser Grundlage die Funktion der Aufsicht über Adoptionsver mit- tlungsstellen angemessen wahrgenommen werden. Daneben kann der Adoptionsprozess gestärkt und transparent gemacht werden, indem die Kategorien und Standards von Adoptionsvermittlungsstellen und die Regeln für ihre Zulassung klargestellt und der Umfang und die Methoden ihrer Arbeit systematisiert werden.
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